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SpVgg Auerbach/Streitheim e. V. |
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Reisekostenordnung
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Für Fahrten bei Dienstreisen (z. B. Auswärtsspiele) können Betreuer und
Übungsleiter derzeit 0,30 Euro pro gefahrenen Kilometer beim Verein als
Fahrtkosten geltend machen.
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Bei Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln ersetzt der Verein gegen
Nachweis die tatsächlich entstanden Kosten.
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Bei Dienstreisen können Verpflegungspauschalen geltend gemacht werden.
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Die Höhe der Verpflegungspauschalen sowie die Erstattungsbeträge für
Dienstreisen ergeben sich aus den aktuellen Einkommensteuergesetzen und
-vorschriften. Bei Änderungen werden diese automatisch angepasst.
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Die Reisekostenordnung wird mit Vorstandsbeschluss zum 04.03.2008
beschlossen und bei der nächsten Jahreshauptversammlung am 14.3.2008
bekannt gegeben.
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Änderungen der Reisekostenordnung werden vom Vorstand beschlossen und
bei der nächsten Mitgliederversammlung am zur Kenntnis gegeben.
Horgau, 14. März 2008
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